Steuerberatung für Internationales Steuerrecht

Dienst­leistungen

So, wie Sie erwarten dürfen, daß Ihr Anliegen unsere volle Aufmerksamkeit findet und zu Ihrer großen Zufriedenheit bearbeitet wird, bitten wir Sie im Sinne des gemeinsamen Erfolges um Folgendes:

Beachten Sie, daß in vielen Fällen Fristen für steuerliche Deklarationen, Rechtsbehelfe oder Klagen vor Finanzgerichten einzuhalten sind.

Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme vergrößert häufig wesentlich die Chancen auf Erfolg bei der Gestaltung im Rahmen der steuer- und abgabenrechtlichen Möglichkeiten.

Deutsches Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gehört zu den komplexesten der Welt.

Ausgezeichnete Kontakte zu den Steuerbehörden, dito zu Koryphäen auf den unterschiedlichen Gebieten des Steuerrechts sowie die Unterstützung durch hochqualifizierte Mitarbeiter erlauben mir eine effiziente Arbeit mit kurzen Kommunikationswegen.

Im Konfliktfall bevorzuge ich- soweit den Interessen des Mandanten dienend- eine lösungsorientierte Herangehensweise, um zeitraubende und kostenintensive Verfahren vor den Finanzgerichten zu vermeiden.

Zeigen diese sich jedoch als notwendig und unvermeidlich, stehe ich Ihnen als erfahrene Prozessbevollmächtigte persönlich zur Seite.

Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Laufende Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
  • Regelmäßige Überprüfung der bestehenden Strukturen von Unternehmen mit dem Ziel der Steueroptimierung
  • Rechtsformberatung bei der Gründung von Unternehmen
  • Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Privatpersonen
  • Unternehmenskäufe/- Verkäufe und M&A-Transaktionen
  • bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung
  • Steuerliche Optimierung von Schenkungs- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Stellungnahmen und Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
  • Beratung von Gemeinnützigen Organisationen, GmbHs und Stiftungen
Laufende Steuerberatung
  • Erstellung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen
  • Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Jahresabschluss und Buchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung – „allround“-Service
  • Erstellung und Interpretation aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Unterstützung ihres Unternehmens durch regelmäßige BWA – Meetings
  • Erstellung von Einnahmen – Überschussrechnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen

 

Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiter und ich meiner Klientel auch in allen anderen Steuerrechtsbereichen zur Verfügung, so daß wir eine umfassende und möglichste optimale Interessenvertretung gewährleisten können.

Internationales Steuerrecht

Ein Fokus meiner Kanzlei liegt auf dem Bereich der grenzüberschreitenden Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen- Inbound/ Outbound.

Hierbei greife ich auf ein Netzwerk kooperierender Steuerberatungskanzleien in den jeweiligen Staaten zurück.

Beratung im Internationalen Steuerrecht
  • Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Privatpersonen
  • Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen Unternehmen, welche in Deutschland Betriebsstätten oder Tochterunternehmen haben
  • Beratung von inländischen Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland tätig sind
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Kapitaleinkünfte im Ausland
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer im Auslandssachverhalt
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • Wechsel zur unbeschränkten Steuerpflicht (Zuzugsfall)
  • Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht (Wegzugsfall)
  • Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (beschränkte Steuerpflicht)
  • Steuergestaltung im Internationalen Kontext
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen mit Fragen zum Internationalen Steuerrecht
  • Insbesondere D-A-CH-Kompetenz , Canada, UK
  • U.a. zu Fragen der Kryptowährungen, der Digital Economy, des Kunstmarktes, der maritimen Wirtschaft

Steuerrecht und Verträge

Die Anwendung des Steuerrechts richtet sich nach den zivilrechtlichen Verträgen. Beste Variante der Vermeidung unnötiger Konflikte mit der Finanzverwaltung sind klare vertragliche Regelungen und deren tatsächliche Berücksichtigung in der Praxis. Zu Vertragsverhandlungen und beim Ausloten der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten begleite ich meine Klientel entsprechend der Erfordernisse. Mein kleines Team stellt in Verbindung mit einem ausgezeichneten Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte und Notare auch hierbei eine effiziente und umfassende Analyse und Bearbeitung Ihrer Anliegen sicher.

Schenkung und Erbschaft

Neben der steuerrechtlichen Planung von Schenkungen, vorweggenommener Unternehmensnachfolge sowie den Konsequenzen im Todesfall- auch im Zusammenhang mit erbschaftssteuerlichen Auseinandersetzungen- erstreckt sich das Spektrum meiner Dienstleistungen zusätzlich auch auf die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten wie Testamentsvollstreckung, als Treuhänder und als vom Familiengericht zu bestellende Ergänzungspflegerin.

Unternehmen und Unternehmensgründung

Ich begleite meine Mandanten von der Gründung eines Unternehmens an über den Aufbau der Geschäftstätigkeit bis zur Expansion in das Ausland. Neben diesen Dienstleistungen im Steuerrecht biete ich auch genau die betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung an, die den jeweiligen Erfordernissen und der Situation eines Unternehmens oder Freiberuflers entspricht.

Hinweisen möchte ich auch in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren, um Ihnen die auf Ihre Bedürfnisse möglichst perfekt zugeschnittene Lösung anbieten zu können.

Vergütung

Steuerberaterhonorare müssen transparent und nachvollziehbar sein.

Es gilt die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Inhalte finden Sie auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de.

Das Honorar für eine Erstberatung wird nach § 21 Abs. 1 StBVV zzgl. 19% USt berechnet.

Handelt es sich um komplexe Sachverhalte bzw. Sachverhalte des Internationalen Steuerrechts, dann wird der Stundensatz individuell vereinbart zzgl. 19% USt.

Alle auf Ihren Fall zu diesem Bereich bezogenen Fragen beantworte ich Ihnen gerne und detailliert.

Für meine Tätigkeiten im Rahmen der der Steuerberatung, Buchhaltung, der Jahresabschlüsse als auch der betriebswirtschaftlichen und der Existenzgründungsberatung werden die Vergütungen angemessen und im Verhältnis zum Aufwand gemäß der StBVV gestaltet.

Hinweis:
Die an eine Steuerberatung gezahlten Vergütungen sind regelmäßig in den Steuererklärungen anzusetzende Betriebsausgaben oder Werbungskosten , wenn sie bei der Ermittlung der verschiedenen Einkunftsarten oder mit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Rahmen eines Betriebes entstehen. Aufgrund dessen wirkt sich ein Teil der Steuerberatervergütung als Steuerersparnis ( mit bis zu max. 51,08% ) für Sie aus.

© 2024 Beatrix Dziolko Steuerberaterin